Dokumentation des Elends (siehe Wikipedia):
Lebenspartner können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren.
[…]
Rechtliche Unterschiede der Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe gibt es im Einkommenssteuerrecht. Hier fehlt eine Einbeziehung von Lebenspartnerschaften u. a. im Einkommensteuergesetz (Ehegattensplitting, Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung des Sparer-Pauschbetrages), im 5. Vermögensbildungsgesetz, im Altersvermögensgesetz und in der Abgabenordnung.
Liebe Politiker,
könnt ihr endlich mal mit der Gleichstellung in die Puschen kommen, bitte?
Danke!
Fey
PS: Bis dahin werden wir halt selber Kinder machen, wir bösen Homos, wenn wir keine adoptieren dürfen. Das habt ihr nun davon.